Staplerservice
UVV Prüfungen und Wartung
Gerne übernehmen wir für sämtliche Staplertyüen und Seitenstapler sowie Ladegeräte die regelmäßige UVV Prüfung! Wir bieten auch Kundendieste für ihre Stapler an. Die Überprüfungen von Staplern werden bei uns mit hochmoderner Softwarediagnose-Geräten durchgeführt.
Die regelmäßige UVV-Prüfung ist Vorschrift der BGG, und mindestens einmal jährlich durchzuführen. Bei einem Unfall mit dem Gabelstapler ergibt sich immer zuerst die Frage nach der letzten UVV-Prüfung. Für Sie als Unternehmer sollte sich die Frage gar nicht stellen, ob Sie diese durchführen lassen, da Sie hier in der Pflicht stehen. Von daher bleibt Ihre einzige Wahl, hier den günstigsten Anbieter zu suchen. Und da kommen wir ins Spiel. Als Sachkundiger für Flurförderfahrzeuge gemäß der IAG Lehre §BetrSichV§10, Anhang 2 und BGV D27§37 führe ich gerne alle Prüfungen für Ihren Fuhrpark durch. Desweiteren erledigen wir auch Sachkundigenprüfung für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore.
» Grundsätze für die UVV-Prüfung von Staplern und Hubwagen
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Gemäß § 37 Unfallverhütungsvorschrift "Flurförderzeuge" (BGV D 27, vorherige VBG 36) sind Flurförderzeuge und ihre Anbaugeräte sowie die nach dieser Unfallverhütungsvorschrift für den Betrieb von Flurförderzeugen in Schmalgängen erforderlichen Sicherheitseinrichtungen nach Bedarf, jedoch jährlich mindestens einmal, durch einen Sachkundigen prüfen. Der Unternehmer hat über die wiederkehrenden Prüfungen Nachweis zu führen. Die wiederkehrende Prüfung sollen wie folgt durchgeführt werden:
1. Kleine Überprüfung
Nach 500 bis 600 Betriebsstunden ( ¼ Jahr bei einschichtigem Betrieb). Die Prüfung erstreckt sich auf die Beurteilung des allgemeinen Zustandes des Flurförderzeuges und seiner Ausrüstung durch Besichtigen insbesondere der Gabeln, Bolzen und Ketten.
2. Große Überprüfung
Nach 2000 bis 2400 Betriebsstunden (ein Jahr bei einschichtigem Betrieb). Die Prüfung erstreckt sich auf die nachstehend aufgeführten Gerätegruppen.
Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Flurförderzeuge hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien uns allgemein anerkannter Regeln der Technik (z.B. DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technische Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von Flurförderzeugen beurteilen kann. Dies sind z.B. entsprechend ausgebildete Betriebsmeister oder Monteure der Herstellerfirmen.